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   BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 43/77   

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https://dejure.org/1978,4022
BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 43/77 (https://dejure.org/1978,4022)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1978 - 4 RJ 43/77 (https://dejure.org/1978,4022)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 43/77 (https://dejure.org/1978,4022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung in den Verhältnissen - Berufsunfähigkeit - Zumutbare Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit infolge der Änderung - Kausalität

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 43/77
    Dazu sind die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 50. März 4977- 5 RJ 98/76 (BSGE 45, 245 = -.
  • BSG, 30.11.1977 - 5 RJ 20/77

    Rechtsprechung des Großen Senats - Fähigkeit zu vollschichtiger Arbeit

    Auszug aus BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 43/77
    Dabei kommt es, wenn der Kläger ganztags arbeiten kann und es zumutbare Verweisungstätigkeiten gibt, nicht darauf an, ob der Arbeitsmarkt dafür offen oder verschlossen ist (SozR 2200 5 4246 Nr. 49, Urteile vom 24. September 4977 454/76 - und vom 50. November 4977 - 4/5 RJ 20/77 -).
  • BSG, 01.11.1968 - 12 BJ 28/67

    Voraussetzung bei der Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine

    Auszug aus BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 43/77
    Zeitpunkt der Umwandlung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in die Rente wegen Berufsunfähigkeit (Frühjahr 4970) zu vergleichen (BSG 28, 292; SozR Nr. 9 zu 5 4286 RVG).
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 27/81
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. Februar 1978 - 4 RJ 43/77 - SozR 2200 5 1286 Nr. 5), kann eine Änderung in den Verhältnissen auch darin liegen, daß der Empfänger einer Berufsunfähigkeitsrente nach der Bewilligung der Rente eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit erlange.
  • BSG, 11.06.1980 - 4 RJ 23/79
    War das Fehlen einer zumutbaren Tätigkeit für die Rentenbewilligung wesentlich mitursächlich, so kann eine Änderung in den Verhältnissen darin liegen, daß der Versicherte nach der Rentenbewilligung eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit aufnimmt (so BSGvom 28.2.78 - 4 RJ 43/77 -SozR2200 5 1286 Nr. 5).
  • BSG, 29.05.1980 - 5 RJ 140/79
    Mit seiner vom Senat zugelassenen Revision rügt der Kläger eine Verletzung des 5 1286 Abs. 1 RVG, In seinen Urteilen vom 28° Februar 1978 (4 RJ 43/77; SozR2200 5 1286 Nr. 5) und vom 28. März 1978 (4 RJ 15/78) sei der 4. Senat des BSG von seiner in der Entscheidung vom 23, März 1977 (aaO) vertretenen Auffassung abgerückt° Im Vergleich zur Zeit der -}- Rentengewährung sei eine Änderung in den Verhältnissen nicht eingetreten° Da die jetzige Tätigkeit nur eine betriebliche Einarbeitungszeit von vier Wochen erfordert habe, fehle es auch an neuen Kenntnissen und Fähigkeiten, die die Rentenentziehung rechtfertigen könnten.
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